BVG entscheidet: Wahlcomputer 2005 war verfassungswidrig
Der Einsatz der Wahlcomputer in der Bundestagswahl 2005 war nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig, da die Wähler keine Möglichkeit hatten nachzuvollziehen, ob die Maschine die Stimme richtig angenommen hatte. Es muss also zukünftig eine Quittung gedruckt werden, die dem Wähler zeigt, dass seine Wahl auch korrekt vom System angenommen wurde.
Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt.
Zwei Wähler hatten gegen den Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräten des niederländischen Herstellers Nedap bei der Bundestagswahl 2005 Wahlprüfungsbeschwerden eingelegt.
Die Computer waren in Wahlbezirken der Länder Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Einsatz.
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