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	<title>digitalpublic.de &#187; Recht</title>
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	<description>&#34;Zur ganzen Wahrheit gehören zwei - einer, der sie sagt und einer, der sie versteht.&#34;            Henry David Thoreau</description>
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		<title>Iran-Video: Biyaa</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 14:02:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vorname Nachname</dc:creator>
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		<description><![CDATA[... to all the brave people out there all over the world fighting for their rights ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><code><object width="425" height="344" data="http://www.youtube.com/v/pdyXklHL6PE&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;" type="application/x-shockwave-flash"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/pdyXklHL6PE&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;" /><param name="allowfullscreen" value="true" /></object></code></p>
 
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		<title>Différance: wikileaks und die elf logischen Ebenen</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 09:06:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vorname Nachname</dc:creator>
				<category><![CDATA[Das Netz]]></category>
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		<description><![CDATA[wikileaks Folge 241, wo Lord Voldemort der Schlipth von Northern Addlethorp nach Neddleadderthorp gebracht wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf ein Neues:</p>
<p>Pressemitteilung bei wikileaks vom 13.04.2009:</p>
<p><em>Registrar handelt entgegen Abmachung; Debatte steht in Relation zur Enthüllung der BND Netzwerke im vergangenen Jahr</em></p>
<div class="thumb tright">
<div class="thumbinner" style="width: 426px;"><a target="_blank" class="internal" title="BND Chef Ernst Uhrlau" href="http://wikileaks.org/wiki/Image:Rtr-bnd-uhrlau.jpg"><img class="thumbimage" longdesc="/wiki/Image:Rtr-bnd-uhrlau.jpg" src="http://wikileaks.org/w/images/Rtr-bnd-uhrlau.jpg" alt="BND Chef Ernst Uhrlau" width="424" height="212" /></a></div>
</div>
<p>Am 9. April 2009 wurde die Domain WikiLeaks.de unerreichbar nachdem die Kontrolle über Wikileaks.de dem Domaininhaber Theodor Reppe entzogen, und an die deutsche Registrierungsbehörde DeNIC übergeben wurde.</p>
<p>Die Übergabe der Domain folgt zwei Wochen auf eine Hausdurchsuchung bei Herrn Reppe durch die deutsche Polizei. Die Durchsuchung war Folge der Publizierung der australischen Zensurliste durch Wikileaks. Die Polizei verlangte in diesem Zusammenhang die Abschaltung der Wikileaks.de Domain; der Forderung wurde nicht entsprochen.</p>
<p>Um die Situation allerdings komplett zu verstehen, muss ein Vorfall zwischen Wikileaks und den deutschen Behörden am Ende letzten Jahres betrachtet werden.</p>
<p>Im November und Dezember 2008 veröffentlichte Wikileaks sensitive Informationen zum Bundesnachrichtendienst (BND), dem deutschen Auslandsgeheimdienst. Dies beinhaltete unter anderem Dokumente zu Korruption im Kosovo, wie auch eine Liste mit verdeckten Internet Adressen die vom BND unter dem Decknamen &#8220;bvoe.de&#8221; genutzt wurden.</p>
<p>Der Vorsteher des BND, Ernst Uhrlau, drohte Wikileaks mit Strafverfolgung wenn die Dokumente nicht entfernt würden. Sie wurden nicht entfernt.</p>
<p>Über das Bekanntwerden der Adressen aufgedeckte Aktivitäten des BND wurden im Internet diskutiert, so zum Beispiel <a target="_blank" class="external text" title="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Einfach-Domain-uebernehmen-da-Inhaberlos/forum-147360/msg-15861320/read/" rel="nofollow" href="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Einfach-Domain-uebernehmen-da-Inhaberlos/forum-147360/msg-15861320/read/">im Heise Forum</a>.</p>
<p>In der Diskussion bei Heise ging es um die nicht den Richtlinien entsprechende Registrierung der Internetdomain des BND, &#8220;BND.de&#8221;. Es wurde festgestellt, dass die DeNIC Richtlinien durch die Registrierung verletzt wurden. So war die Domain zum Beispiel nicht auf eine physische Adresse sondern  ein Postfach registriert. Der BND, so die Diskussion, habe nach DeNIC Verordnung somit keinen formalen Besitz der Domain da die Registrierung nicht den Ansprüchen für eine deutsche Domain gerecht würde.</p>
<p>Um die Ungleichheit der Anforderungen für den BND gegenüber einer normalen Registrierung zu testen, stellte der Wikileaks.de Inhaber, Theodor Reppe, einen Antrag zum Transfer der BND.de Domain bei seinem DeNIC-Mitglieds &#8220;Beasts Associated&#8221; in Hamburg, über den auch die Wikileaks.de Domain registriert war.</p>
<p>Wie zu erwarten wurde dem Antrag direkt widersprochen.</p>
<p><em> </em></p>
<dl>
<dd><em> &#8220;Sehr geehrter Herr Reppe, </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> Sie haben die Domain </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd>
<dl>
<dd>
<dl>
<dd><em> bnd.de </em></dd>
</dl>
</dd>
</dl>
</dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> per Transfer angefordert. Es handelt sich hierbei &#8211; unschwer zu erkennen &#8211; </em></dd>
<dd><em> um die Domain des Bundesnachrichtendienstes. </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> Da es sich hierbei um eine bedeutende Domain handelt, bitten wir Sie </em></dd>
<dd><em> umgehend das entsprechende Transfer-Fax und OwnerChange-Formular an uns zu </em></dd>
<dd><em> senden. </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> Bis zu Klärung dieses Vorfalls haben wir Ihren Account gesperrt. </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> Mit freundlichen Grüßen </em></dd>
</dl>
<dl>
<dd><em> Daniel Teixeira&#8221; </em></dd>
</dl>
<p>Allerdings versuchte der Registrar auch direkt das Vertragsverhältnis für alle von Herrn Reppe registrierten Domains aufgrund von &#8220;Vertragsbruch&#8221;   aufzulösen.</p>
<p>Da Herr Reppe für ein volles Jahr im Voraus bezahlt hatte, wurde in  einem Telefonat mit der Supporthotline im Januar abgemacht, dass &#8220;Beasts Associated&#8221; die Domains nicht vor Ablauf der schon bezahlten Zeit transferieren würde.</p>
<p>Entgegen dieser Abmachung transferierte der Registrar die Domains in der letzten Woche, und entliess Herrn Reppe mit mehr als 30 nicht  funktionierenden Domains in das Osterwochenende. Betroffene Domains  schliessen seinen populären Tor Node, zwei Filmprojekte und die  Domainnamen von non-profit und open-source Gruppen mit ein.</p>
<p>Herrn Reppe wurde nicht mitgeteilt, dass man sich entschieden hatte die mündliche Vereinbarung mit der Supporthotline aufzuheben. Die  Gründe für die spezifische Zeitwahl, neun Tage nach dem Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist des Providers, bleiben unbekannt und können,  aber müssen nicht, in Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung wegen der australischen Filterlisten stehen.</p>
<p>Der Transfer am Donnerstag abend erfolgte mehr als zwei Stunden nach Geschäftsschluss der DeNIC Büros, und am Abend vor dem langen Osterwochenende.</p>
<p>Entgegen der pro-forma Aussage auf der nun angezeigten DeNIC Seite auf die Leser gelangten die Wikileaks.de aufgerufen hatten, war der Domaininhaber nicht informiert worden, und es wurden ihm auch keine Informationen übermittelt um die Domain umziehen zu können. Dies machte (und macht noch immer) die Domain unnutzbar. In einer Antwort auf eine eMail von Wikileaks, erklärte DeNIC am Sonntag, dass ein Brief  an Herrn Reppe voraussichtlich am Dienstag verschickt würde.</p>
<p>Am selben Tag sagte DeNIC Chefin Sabine Dolderer gegenüber der Presse aus, dass die DeNIC selbst den Transfer nicht verursachte, sondern das der Registrar über den die Domain registriert war, &#8220;Beasts Associated&#8221; aus Hamburg, die Domain hatte transferieren lassen.</p>
<p>Am Montag bestätigte &#8220;Beasts Associated&#8221; Chef Daniel Teixeira das der Vertrag mit dem Domaininhaber aufgrund des &#8220;Vertragsbruchs&#8221; im Dezember 2008 terminiert wurde und die Domains deshalb an DeNIC zurückgegeben wurden.</p>
 
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		<title>Lupenreine Demokratie: Deutsche Wikileaks Domain ohne Vorwarnung gesperrt &#8211; update #3</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Apr 2009 11:01:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vorname Nachname</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Die Gesellschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Deutschland reiht sich ein in die Achse des Bösen: Ganze Domain von wikileaks wird gesperrt wegen der Veröffentlichung einer australischen Liste kinderpornographischer Seiten...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.wikileaks.de"><img class="alignleft size-medium wp-image-1272" title="wikileaks-de" src="http://www.digitalpublic.de/wp-content/uploads/2009/04/wikileaks-de-300x110.gif" alt="wikileaks-de" width="300" height="110" /></a></p>
<p>Pressemitteilung von wikileaks:</p>
<p><em>Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.</em></p>
<p><em>Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.</em></p>
<p><em>Die Veröffentlichung dieser Liste entlarvte die geheime Sperrung vieler harmloser Seiten, unter anderem mit politischen Inhalten, und beeinflusste die Debatte um Zensur in Australien massgeblich. Der Vorschlag zur obligatorischen Internetzensur in Australien wird als Konsequenz dieser Debatte vermutlich nicht durch den australischen Senat bestätigt werden.</em></p>
<p><em>Am 25. März 2009, einen Tag nach der Durchsuchung, beschloss die deutsche Regierung den Versuch zur Einführung eines kontroversen und von Experten heftig kritisierten bundesweiten Zensursystems für das Internet.</em></p>
<p><em>Während die deutschen Behörden dem Nachrichtenmagazin &#8220;Der Spiegel&#8221; gegenüber aussagten, zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts von Wikileaks Rolle als international anerkanntes Pressemedium gewusst zu haben, ist diese &#8216;Ausrede&#8217; heute nicht mehr gültig. Bis heute, zwei volle Wochen nach der Durchsuchung, haben die Behörden keinerlei Kontakt zu Wikileaks aufgenommen um den Sachverhalt zu klären.</em></p>
<p><em>Die Situation erinnert an einen Rechtsstreit zwischen Wikileaks und der schweizer Bank Julius Baer im vergangenen Jahr. Wikileaks publizierte Dokumente, die Steuerumgehung und das Verstecken von Vermögen auf den Kaimaninseln aufdeckten. Im Zuge des Rechtsstreits wurde die &#8220;wikileaks.org&#8221; Domain zeitweise von einem Richter in Kalifornien nach einer ex-parte Anhörung der Bank gesperrt. Wikileaks veröffentlichte weiter über alternative Adressen im Internet, und nachdem sich mehr als 20 renomierte Medien- und Bürgerrechtsorganisationen für Wikileaks einsetzten, gestand der Richter seinen Fehler öffentlich ein und hob die Sperrung auf.</em></p>
<p><em>Diesmal sind es die deutschen Behörden, die versuchen eine ganze Presseorganisation wegen einem von hunderttausenden Dokumenten zu schliessen, ohne den Herausgeber überhaupt zu kontaktieren. Kontaktinformationen zu Wikileaks sind auf jeder Seite des Portals zu finden.</em></p>
<p><em>Wikileaks publiziert weiter über die nicht-deutschen Domains. Wenn die deutsche Initiative zur Zensur des Internets erfolgreich ist, ist zu erwarten, dass diese alternativen Domains zensiert werden.</em></p>
<p><em>China &#8211; und nun Deutschland &#8211; sind die einzigen Länder dieser Welt, die versuchen eine ganze Wikileaks Domain zu zensieren.</em></p>
<p><em>Wikileaks untersucht den Vorfall und wir erwarten ein baldiges Update.</em></p>
<p><em>Wer Wikileaks Bemühungen gegen die Unterdrückung von Pressefreiheiten durch deutsche Behörden unterstützen möchte, kann dies über eine Spende an wikileaks tun.<br />
</em></p>
<p>Kommentar: Man kann geteilter Meinung sein, ob es klug, sinnvoll, oder gar verantwortbar ist, so eine Liste ohne Schwärzungen oder ähnliches ins Netz zu stellen. Man kann nicht geteilter Meinung sein, ob die Maßnahme der Totalsperrung der Domain nach bester chinesischer Manier eine angemessene Reaktion auf die Publikation der Liste ist. Das ist ganz kleines Karo in Tateinheit mit sehr kleinem Reflexionsvermögen. Es ist spannend, zu beobachten, wie Deutschland sich zunehmend aus der Reihe demokratischer Staaten entfernt. Ich hatte mich letzte Woche noch mit <a target="_blank" title="Link zu teltarif" href="http://www.teltarif.de/internetsperre-raubkopierer-frankreich/news/33808.html" target="_blank">den Franzosen</a> gefreut über deren Entscheidung, das neue Gesetz über Internetsperren für Raubkopierer doch nicht in Kraft treten zu lassen. Die aktuelle Entscheidung vom 9. April ist nicht Ausfluß mangelnder Übersicht weniger Juristen, die früher auf dem Schulhof immer geärgert wurden und sich nun rächen wollen. Sie ist schlicht eine Dokumentation, dass in diesem Land eine bizarre Form defizienter Intellligenz in der Nähe der verantwortlichen gesellschaftlichen Positionen zu finden ist. Ein Primat des Gehorsams, erkennbar in einer derart zwanghaften Parteiendemokratie, kann naheliegenderweise nur eine sehr seichte mentale Durchdringung der Verwaltung und damit eine hohe Fehlerrate der Bürokratur zur Folge haben. Denn eine hohe Reflexionsfähigkeit ist eher eine Behinderung gehorsamer Strukturen. Ersatzweise könnte man annehmen, so eine Entscheidung läge gar nicht an der leichten Defizienz der Handelnden sondern an deren prädemokratischer Gesinnung. Die Wahrheit könnte &#8211; wie immer &#8211; in der Mitte liegen.</p>
<p>Nachtrag 2: Heute, am 13.04.2009, teilt die denic-CEO Sabine Dolderer mit, dass mitnichten irgendein Zusammenhang zwischen der Unerreichbarkeit der deutschen wikileaks Domain und den dort verlinkten australischen Listen bestehe. Es handele sich um eine &#8220;in transit&#8221; Meldung des Providers. heise.de erfuhr auf Nachfrage beim Provider, dass die Domain aufgrund vertragswidrigen Verhaltens schon Ende Dezember gekündigt wurde und nunmehr zum 30. März diese Kündigung der Domain einfach vollzogen sei. Die Übergabe in den Transit ist daher &#8220;weder eine Folge der Hausdurchsuchung vom 24. März 2009 beim Domaininhaber der Domain, noch eine Anordnung einer deutschen Behörde oder eine willkürliche Zensur durch uns. Vielmehr ist die Nichterreichbarkeit das Versäumnis des Domaininhabers sich rechtzeitig einen neuen Provider zu suchen&#8221; erklärte der Provider gegenüber <a target="_blank" title="Link zu heise.de" href="http://www.heise.de/newsticker/Wikileaks-de-Denic-wehrt-sich-gegen-Sperr-Vorwurf--/meldung/136096" target="_blank">heise</a>.</p>
<p>Dem bisherigen Domaininhaber der deutschen wikileaks website T. Reppe ist dieser Vorgang nicht bekannt.</p>
<p>Die Pfade der Information verdunkeln sich zunehmend, wenn es um Nachrichten, Desinformation, Ideologie und Restauration geht. Es bleibt spannend. Mal sehen, was und ob überhaupt etwas Klarheit in die Angelegenheit kommt. Die Diskussion um das Sperren von potenziell gefährlichen Websites wird dadurch keineswegs übersichtlicher oder gar aufgeklärter. Es nimmt immer die Form von <a target="_blank" title="Link zu heise.de  Internetsperrungen" href="http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867" target="_blank">Glaubenskriegen</a> an, denn Transparenz scheint keine Partei bis jetzt in aller Konsequenz umzusetzen. Ein Glück, dass die gesamte bagage um die selbsternannten Adpten der Medien- und Kreativproduzenten bisher weder Deleuze noch Stengers oder Latour gelesens haben. Sonst würden sie die Diskussionen um die Netzfreiheit und das Credo des Demokratisierens der Kreativität sicher ein wenig fundierter diskutieren. Aber ob ein politischer Berater aus dem Umfeld der Medienwissenschaftler oder Kommunikationsologen solchen Diskussionen zugänglich wäre, bleibt fraglich. Sie knapsen noch an der Postmoderne&#8230;</p>
<p>Nachtrag 3: Die Folge, wo Dr. Bob dem Patienten die Leber heraus nimmt um eine Sehenscheidenentzündung zu kurieren, lest ihr besser hier selber. Es geht anscheinend um quellwasserreine demokratische Umtriebe bei den lustigen Herren aus Vulgarien. Aber lest doch selbst <a target="_blank" title="Link zu wikileaks" href="http://www.wikileaks.eu/wiki/More_detail_on_WikiLeaks.de_suspension" target="_blank">hier</a>.</p>
 
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		<title>Nutzerbedingungen bei Facebook sind unwirksam</title>
		<link>http://www.digitalpublic.de/nutzerbedingungen-facebook-unwirksam-ungueltig</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 16:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vorname Nachname</dc:creator>
				<category><![CDATA[Der Markt]]></category>
		<category><![CDATA[Die Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[social software]]></category>
		<category><![CDATA[Social Web]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Halb englisch und Halb Deutsch, die Nutzerbedingungen bei facebook sind kaum haltbar - auch der Kern scheint fragwürdig]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-699" href="http://www.digitalpublic.de/facebook-wird-endgultig-zur-fratze/facebook-austritt"><img class="alignleft size-full wp-image-699" title="facebook-austritt" src="http://www.digitalpublic.de/wp-content/uploads/2009/02/facebook-austritt.png" alt="facebook-austritt" width="316" height="218" /></a>Seit Anfang Februar schlagen die <a title="Link zu früherem Artikel über meinen facebook-Austritt am 16.02.09" href="http://www.digitalpublic.de/facebook-wird-endgultig-zur-fratze" target="_self">Wellen</a> hoch, wenn es um die Nutzungsbedingungen bei Facebook geht. Und auch der Rückzieher von facebook-Gründer Zuckerberg hat keinen wirklich beruhigt.</p>
<p>Ich muss zugeben, dass ich damals, als ich auch einen Account dort eröffnete, davon ausging, dass die terms of use ähnlich seien wie bei anderen Sozialen Netzwerken.</p>
<p>Dem ist aber nicht so:</p>
<blockquote><p>You hereby grant Facebook an irrevocable, perpetual, non-exclusive, transferable, fully paid, worldwide license (with the right to sublicense) to</p>
<p>(a) use, copy, publish, stream, store, retain, publicly perform or display, transmit, scan, reformat, modify, edit, frame, translate, excerpt, adapt, create derivative works and distribute (through multiple tiers), any User Content you<br />
(i) Post on or in connection with the Facebook Service or the promotion thereof subject only to your privacy settings or<br />
(ii) enable a user to Post, including by offering a Share Link on your website and<br />
(b) to use your name, likeness and image for any purpose, including commercial or advertising, each of (a) and (b) on or in connection with the Facebook Service or the promotion thereof.</p></blockquote>
<p>Liest sich nicht so nett. Denn derart weitrechende und pauschal formulierte Verwertungsrechte an geistigem Eigentum oder Bildwerken sind zumindest ungewöhnlich. Im Medienrecht muss der genaue Zweck und das Medium der Verwertung genannt sein.</p>
<p>Als dann wegen der Änderung der Bedingungen am 4. Februar klar wurde, wes Geistes Kind der Gründer von facebook offenbar ist, haben viele Blogger &#8211; allen voran <a target="_blank" title="Link zu consumerist.com" href="http://consumerist.com/5150175/facebooks-new-terms-of-service-we-can-do-anything-we-want-with-your-content-forever" target="_blank">consumerist.com</a> auf die Mißstände aufmerksam gemacht. Denn ein lebenslanges Nutzungsrecht, auch wenn man nicht mehr Nutzer bei facebook ist, erscheint doch seltsam. Denn fehlende Möglichkeit des Widerrufs diese Nutzungsrechts trotz Kündigung des facebook-Kontos stellt eine Benachteiligung des Nutzers dar und dies führt zur Unwirksamkeit der ganzen Klausel.</p>
<p>Bloggende Experten vom Schlage <a target="_blank" title="Link zu Brogan" href="http://www.chrisbrogan.com/wake-up-to-how-you-share-on-the-web/" target="_blank">Chris Brogan</a> und <a target="_blank" title="Link zu Scoble" href="http://scobleizer.com/2009/02/17/ownership_facebook/" target="_blank">Robert Scoble</a> wollten das Alles abwiegeln und machten die verdutzten Leser darauf aufmerksam, dass das schon alles in Ordnung und doch mehr oder weniger üblich und sinnvoll sein.</p>
<p>Nun, in Deutschland sind nach meiner Einschätzung diese pauschalen und instransparenten Nutzungsbedingungen unwirksam. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass sie gegen Treu und Glauben verstoßen.</p>
<p>&#8220;<em>Der Text ist ein unzumutbarer Mix aus schlechtem Deutsch und englischer Rechtssprache. Um hierzulande wirksam zu sein, muss Facebook seine AGB in Deutsch verfassen und inhaltlich anpassen</em>&#8220;, sagte der Rechtswissenschaftler Jürgen Taege dem Magazin Focus.</p>
<p>Auch die Vereinbarung des Rechts von Delaware, USA, eine Gerichtsstandsvereinbarung in den USA und der Ausschluss des Kollisionsrechts dürften juristisch nicht ganz unproblematisch sein.</p>
<p>Bleibt noch die Überlegung, was eigentlich unter das Urheberrecht fällt und damit die nötige geistige Schöpfungshöhe hat. Ohne weiter auf Fachdiskussionen über <em>die kleine Münze</em> einzugehen, muss eine individuelle Formulierung von Gedanken in Schrift oder Bild oder irgendwie anders gestaltet sein, die über das bloße Aufschreiben oder Malen hinausgeht.</p>
<p>Fotos gelten im Allgemeinen als Lichbilder &#8211; außer sie sind von einem professionellen Fotografen &#8211; sind also schon mal per se sehr nahe dran am Begriff des Werks und die (Amateur-)Fotographen genießen damit immer Leistungsschutzrechte &#8211; vergleichbar den Rechten eines Sängers an seiner Darbietung. Facebook muss also nach deutschem Recht, auch wenn die Fotos benutzen dürfen (lebenslang!) IMMER den Urheber nennen.</p>
<p>Bei Texten ist das Einordnen in den Begriff des Werks schwieriger, da man ja auf den Sozialen Netzwerken selten eine klar und individuell formulierte Idee in ästhetisch komponierter Weise darlegt, sondern eher ein paar Kommentare zu einem Erlebnis notiert oder einfach Dinge mitteilt wie &#8220;<em>Bin für drei Tage in München und sehe dort Steffi und ihren neuen Mann. Werde Euch berichten.</em>&#8221; Anders ist das schon bei Präsentation, die per slideshare integriert sind Filme, die über youtube eingebunden sind, oder gar Gedichte oder Hausarbeiten, Referate etc. Die genießen alle Urheberrechte und wären laut facebook in alle Welt und lebenslang hinsichtlich der Verbreitung und Speicherung und Bearbeitung zu von facebook bestimmten Zwecken nutzbar.</p>
<p>Alles andere, also die berühmten Statusmeldungen und Vergleichbares sind als Inhalte gemeinfrei. Das heißt, dass facebook solche Inhalte, die gar keinen Werkcharakter haben, sowieso niemals verkaufen können, da sie frei verwendbar sind.</p>
 
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		<title>E-Mail im Fokus &#8211; Pflichten</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Jan 2009 16:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vorname Nachname</dc:creator>
				<category><![CDATA[Enterprise 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
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		<description><![CDATA[Alle E-Mails müssen archiviert werden, ebenso alle Faxe! Stimmt nicht? Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren“. Und weiter: „originär digitale Unterlagen sind die in das Datenverarbeitungssystem in elektronischer Form eingehenden und die darin erzeugten Daten“. Für E-Mails trifft diese Definition in jedem Falle zu, ebenso für Faxe! Einige Ausnahmen gibt es allerdings]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit im Januar 2007 das  neue <a target="_blank" href="http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf" target="_blank">Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister</a> in Kraft trat, sind nunmehr auch Mitteilungen per E-Mail als Geschäftsbriefe anzusehen, da es auf die Form ausdrücklich nicht mehr ankommt. In allen die Geschäftsbriefe betreffenden Normen wurde nämlich nunmehr der Zusatz “gleichviel welcher Form” hinzugefügt. Das hat strikte Konsequenzen für die Vollständigkeit der Signaturen, die in einer Mail vewandt werden (Achtung Abmahnung wegen Verletzung des §§37a, 125a,177a HGB sowie §35 GmbHG und §80a AktG). Aber auch ein anderes Thema wird virulent: Archivierung</p>
<p><span id="more-39"></span></p>
<p><strong>Ab wann sind E-Mails wichtig?</strong></p>
<p>Denn wer Geschäftsvorgänge dokumentiert, muss dies eben mit den entsprechenden Dokumenten tun. Aber wie erhalten E-Mails die nötige Wichtigkeit, dass sie archiviert werden müssen und wie erkennt man das und wer führt das letztendlich aus? <a rel="attachment wp-att-45" href="http://www.digitalpublic.de/e-mail-pflichten-archiv-speichern-gdpdu/roter-briefkasten1"><img class="alignright size-full wp-image-45" title="roter-briefkasten1" src="http://www.digitalpublic.de/wp-content/uploads/2009/01/roter-briefkasten1.jpg" alt="roter-briefkasten1" width="160" height="200" /></a></p>
<p>Wenn eine E-Mail eine rechtsrelevante Erklärung enthält, also vom Charakter her einem Handels- oder Geschäftsbrief (s.o) entspricht oder gar einen Buchhaltungs-Beleg darstellt, der der Dokumentation von Betriebsvorgängen dient oder Unterlagen zugeordnet werden kann, die für das Finanzamt von Bedeutung sind, greift die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach HGB und Abgabenordnung (AO).</p>
<p>Als Faustregel gilt: Wäre es ein Brief gewesen, hätte ich ihn  im normalen Ablagesystem abgeheftet oder eher nicht. Wenn die E-Mail einen vergleichbaren Inhalt hat, muss auch sie archiviert werden.</p>
<p><strong>Oder einfach alles archivieren? </strong></p>
<p>Nun diskutieren die <a target="_blank" href="http://www.ivo-geis.de/veroeffentlichungen/eDiscovery_und_Datenschutz.pdf" target="_blank">Juristen</a>, <a target="_blank" href="http://www.cio.de/news/cionachrichten/843769/index.html" target="_blank">Berater</a> und <a target="_blank" href="https://www-951.ibm.com/blogs/Stefan_Pfeiffer/entry/und_der_blutdruck_steigt_warum_e_mail_management_doch_eine_notwendigkeit_ist_auch_wegen_compliance" target="_blank">Softwareanbieter</a> gerne und ausgiebig über den Umfang der E-Mailarchivierung. In großen Software-Suiten die auf den Namen Enterprise Content Management hören, wird schon seit langem die Papierwelt der Briefe und Faxe mit  dem Firmennetz und damit auch mit E-Mails und virtuellen Geschäftsprozessen verwoben. Einerseits liegt der Nutzen im Erfüllen der Aufbewahrungspflichten aus den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Andererseits kann man auf diese Weise das mehrmalige Erfinden des gleichen Rades eindämmen. Denn wenn diese Inhalte firmenweit verfügbar sind, dann kann man per Retrieval Software &#8211; so etwas wie Google für die Firma, nur präziser &#8211; Inhalte und Menschen direkt im Arbeitszusammenhang verbinden.</p>
<p>Genau genommen ist E-Mail damit eine der ersten Web 2.0 Anwendungen gewesen. Denn es ist wirklich benutzergenerierter Inhalt. Allerdings nur wenige Menschen bestimmt und Kommentare sieht nur der Empfänger. Und das macht das Wiederfinden im Firmennetz so komplex. Denn hier kann schon der Datenschutz (Fernmeldegeheimnis) einsetzen, wie im oben verlinkten Dokument des Juristen offenbar wird. Was in den USA wegen der strengen Bstimmungen der SEC (der obersten US-Exekutive für das Aktienrecht) schon lange Werkzeug der Strafverfolgung ist, eröffnet hierzulande ein Problemfeld mit Klärungbedarf. Zwar ist schon in einigen Fällen anerkannt worden, dass E-Mails im Betriebszusammenhang nur begrenzt dem Schutz des Fernmeldegheimnisses unterliegen und Löschen von Daten auf Verwaltungrechnern bei Behördenmitarbeitern gar strafbar ist (Dank an <a target="_blank" href="http://www.project-consult.net" target="_blank">Dr. Kampffmeyer</a> für den Hinweis), aber übersichtlicher wird das Feld nicht.</p>
<p>Und wer glaubt, wie die Berater aus dem Hause Zöller&amp;Partner laut <em>Computerwoche Mittelstand</em>, man könne all das umgehen, wenn man die Mails einfach ausdruckt, der verstößt gegen die GDPdU:  §§ 146 und 147 AO erläutern im Abschnitt III unter <em>Archivierung digitaler Unterlagen</em>: &#8220;<em>Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren</em>&#8220;. Und weiter: &#8220;<em>originär digitale Unterlagen sind die in das Datenverarbeitungssystem in elektronischer Form eingehenden und die darin erzeugten Da</em><em>ten</em>&#8220;. Für E-Mails trifft diese Definition in jedem Falle zu, ebenso für Faxe! Es wird also Zeit für eine strategische Entscheidung &#8211; auch und gerade in mittelständischen Unternehmen.</p>
<p><strong>Sicherheit</strong></p>
<p>Anschließend sollte man noch das Thema Wirtschaftsspionage betrachten, denn viele Firmen verschlüsseln ihre Mails nicht mit Verfahren wie <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy" target="_blank">PGP</a> (Pretty Good Privacy). Damit sind alle Inhalte und vor allem auch die Anhänge im Klartext frei im Internet verfügbar für denjenigen, der durchschnittliche kriminelle Energie und durchschnittlichen IT-Sachverstand aufbringt.</p>
<p>Vestehen Sie also den Boom der Sozialen Software nicht falsch. Sie sollen nicht alles Wissen mit jedem teilen, aber die digitalen Belege mit dem Finanzamt und das Firmenwissen mit demjenigen, für den es bestimmt ist.  Mit dem Rest können Sie sich und Ihre Firma profilieren &#8211; im gesamten Web.</p>
<h5>Autor: Jörg Wittkewitz. Alle Rechte vorbehalten.</h5>
 
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